Der Gemeinderat der Gemeinde Roppen hat in seiner Sitzung vom 15.6.2011 für die Errichtung von Solaranlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen: Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Roppen.
An Unterlagen sind vorzulegen:
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung der Wohnbauförderung) Die Förderungsaktion beginnt (rückwirkend) am 1. Jänner 2011 Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Für Gewerbebetriebe gelten die obigen Richtlinien mit der Maßgabe, dass bei Betrieben die Bestimmungen der Wohnbauförderung keine Anwendung finden (Pkt. 2 und Pkt. 4 lit. a).