Freizeitwohnsitze - Information Freizeitwohnsitzabgabe

Der Tiroler Landtag hat am 8. Mai 2019 das Gesetz für die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe, das am 1. Jänner 2020 in Kraft treten wird, beschlossen. Darauf aufbauend hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.11.2019 eine Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen.