Peter Schuler (Legalisator)

Schuler Peter

Für "Legalisationen in Grundbuchssachen" für das Gemeindegebiet von Roppen steht Ihnen unser Ortslegalisator Herr Schuler Peter zur Verfügung.

Was ist das eigentlich ein Legalisator?

Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.

Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Roppen wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Legalisierungsgebühr:

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.8.2001, BGBl.Nr.297/01, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

  • € 2,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
  • € 6,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 7.000,00
  • € 15,00 bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00
  • € 20,00 bei einem Wert über € 35.000,00

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten. Auf Wunsch kommt der Legalisator ins Haus.

Adresse

Riedgasse 9
6426 Roppen

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