Finanzen

Allgemeines 

Österreich ist ein föderaler Staat, in dem sowohl der Bund als auch die 9 Bundesländer Gesetzgebungskompetenz haben. Den Gemeinden ist ein Selbstverwaltungsrecht zuerkannt. Gemeinden haben einen verfassungsrechtlich geschützten eigenen Wirkungsbereich mit hoher Selbständigkeit, sind aber auch aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen nach Weisungen tätig. Die Gemeinde kann Vermögen besitzen und ihr Budget selbständig führen sowie Abgaben einheben.Die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind in der Finanzverfassung und im Finanzausgleichsgesetz geregelt.

Im Finanzverfassungsgesetz 1948 wird das Steuer- und Abgabenwesen und die grundlegenden Bestimmungen über (gegenseitige) Kostentragung und Transfers geregelt. Diese Bestimmungen werden im jeweils für einige Jahre geltenden Finanzausgleichsgesetz konkretisiert. Der Inhalt dieses Bundesgesetzes beruht auf dem Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern 

  • Bund
  • Länder
  • Österreichischer Gemeindebund und
  • Österreichischer Städtebund 

Mehrjährige Finanzierungsregelungen (Finanzausgleichsgesetz)

Die Haupteinnahmen einer Gemeinde sind die Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die im Finanzausgleichsgesetz geregelt sind. Die Gemeindefinanzen sind - soweit dies in einer Zeit raschen Wandels überhaupt möglich ist - auf größtmögliche Stabilität ausgelegt. Dementsprechend wird die Aufteilung von Steuern auf einen längeren Zeitraum festgelegt. Im Finanzausgleich sind sowohl die Anteile (Prozentsätze) der Gemeinden, Länder und des Bundes an einzelnen Steuern, die zwar der Bund einhebt, deren Ertrag zum Teil aber auch den anderen Gebietskörperschaften zufließt (gemeinschaftliche Bundesabgaben), enthalten, als auch jene Steuern festgelegt, die z.B. die Gemeinde selbst einheben kann.
Die gesetzliche Grundlage (Finanzausgleichsgesetz) wird vor ihrer Beschlußfassung zwischen dem Finanzminister, den Finanzreferenten der 9 Bundesländer sowie dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund verhandelt, bevor sie im Nationalrat beschlossen wird. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind seit 1988 in der österreichischen Bundesverfassung als die Vertreter der österreichischen Städte und Gemeinden verankert.

Verteilungkriterien für Steuern

Die Anteile an den vom Bund eingehobenen Abgaben die den Gemeinden zufließen werden im wesentlichen aufgrund der Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden verteilt, wobei für größere Gemeinden ein erhöhter Betrag je Einwohner gilt. Gemeindeeigene Abgaben (rund 15 % der Gemeindeeinnahmen) werden überwiegend bei Unternehmen eingehoben (3 % der Lohnsumme der örtlichen Betriebe, Grundsteuer sowie verschiedene kleinere Abgaben).

Gemeindeeigene Gebührenpolitik

Viele Leistungen werden von der Gemeinde aufgrund von sozialen oder kulturellen Aspekten subventioniert. Für Wasser, Abwasser und Müll gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass die Empfänger der Leistung die anfallenden Kosten selbst zu tragen haben. 

Stabilitätspakt

Österreich weist wie viele Länder der Europäischen Union ein Defizit bei den öffentlichen Haushalten auf. Um für einen stabilen Euro zu sorgen wurde im Rahmen der Wirtschaft- und Währungsunion eine Vereinbarung geschlossen, indem die Neuverschuldung der Mitgliedstaaten auf maximal 3 % des Bruttoinlandsprodukts festgesetzt wurde. Um dieses Ziel für Österreich zu erreichen wurde ein innerstaatlicher Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbart. Die Gemeinden sind darin verpflichtet  zumindest ausgeglichene Haushaltsergebnisse vorzulegen. Ein Sanktionsmechanismus soll die Stabilitätsverpflichtungen absichern.


RECHTSGRUNDLAGEN


FINANZEN