Förderung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Roppen

Der Gemeinderat der Gemeinde Roppen hat in seiner Sitzung vom 15.6.2011 bzw. 27.9.2022 für die Errichtung von Photovoltaikanlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:

Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Roppen.

  • Die Förderung beträgt ab 1.1.2023 € 100,00 pro kWp.
      
  • Gefördert werden:
     - Bei Gebäuden mit 1-2 Wohnungen max. 5 kWp je Wohnung,
     - bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung
     - bei Gebäuden mit 1-2 Firmen max. 5 kWp je Firma
     - bei mehr als 2 Firmen max. 4 kWp je Firma

  • Die Förderung ist bei der Gemeinde Roppen schriftlich zu beantragen.

An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak (kWp).
  • Prüfprotokoll (Abnahme der Photovoltaikanlage)
  • Sofern nach der Tiroler Bauordnung erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage bzw. Einlangen des Antrages.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Zuständigkeit:


Zuständig

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