Sachkundenachweis für Ersthundehalter

Aushängezeitraum: 18.08.2026 - 28.11.2026

 ⚠️ Wichtige Information & Rechtlicher Hinweis (Übergangsfrist vs. Nachteile)

Gesetzliche Frist: Ab 01.07.2026 schreibt das Tierschutzgesetz grundsätzlich die 4-stündige Theorieausbildung vor.

Übergangsregelung in Tirol: Kurse mit nur 3 Stunden Theorie (laut Tiroler Landes-Polizeigesetz) dürfen zwar noch im Rahmen einer Übergangsfrist bis Ende Juni 2027 angeboten werden, ABER: Einschränkung der Gültigkeit: Der 3-Stunden-Kurs gilt ausschließlich in Tirol.

Risiko bei Umzug & Strafen: Zieht ein Hundehalter in ein anderes Bundesland um, wird dieser 3-Stunden-Kurs dort nicht anerkannt. Der Hundehalter muss die Schulung komplett neu absolvieren und riskiert – da nach Bundes-Tierschutzgesetz eigentlich seit 01.07.2026 der 4-Stunden-Kurs vorgeschrieben ist – im schlimmsten Fall sogar eine Verwaltungsstrafe.

Rechtzeitige Absolvierung: Der Nachweis muss zwingend VOR der Anschaffung bzw. dem Kauf des Hundes erbracht werden. Bei Versäumnis drohen Verwaltungsstrafen von teilweise über 500 €.

Empfehlung: Um jegliche Unannehmlichkeiten, Nachschulungen bei Wohnortwechsel und bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden, empfehlen wir allen angehenden Hundehaltern eindringlich, direkt den neuen 4-stündigen, österreichweit gültigen Kurs zu absolvieren.

Unser Schulungsangebot auf einen Blick:

Beim SVÖ Landeck Zams Schönwies bieten wir ab sofort direkt den neuen 4-stündigen Theoriekurs an. Damit sind Ihre Bürgerinnen und Bürger rechtlich auf der sicheren Seite – egal wo in Österreich sie sich zukünftig aufhalten.

Kurs: Sachkundenachweis für Ersthundehalter (nach Tierschutzgesetz & § 6a Abs. 9 Landes-Polizeigesetz)

Dauer: 4 Stunden Theorie (österreichweit gültig)

Kursgebühr: 80 € (inkl. umfangreichem, 254-seitigem Farbskriptum als Handout zum Nachschlagen)

Veranstaltungsort: Hundeplatz SVÖ Landeck Zams Schönwies (6491 Schönwies, Lasalt)

Nächste Kurstermine (jeweils um 16:00 Uhr):

Samstag, 29.08.2026
Samstag, 26.09.2026
Samstag, 28.11.2026

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