Der Gemeinderat der Gemeinde Roppen hat in seiner Sitzung vom 15.6.2011, 27.9.2022 bzw. 8.1.2024 für die Errichtung von Photovoltaikanlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:
Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Roppen.
Die Förderung ist bei der Gemeinde Roppen schriftlich zu beantragen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage bzw. Einlangen des Antrages. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständigkeit: